Am Montag, den 21.11.2005 fand ab 18.00 Uhr die seit längerer Zeit geplante Info-Veranstaltung statt.

Das Angebot der Badischen Malerfachschule fand sowohl bei den Schülern als auch bei den Unternehmern im Ortenaukreis regen Anklang.

Die vorbereiteten Themenbereiche hatten offensichtlich die offenen Fragen der Hand-werker getroffen. Der Referent, Polizei-hauptkommissar E. Lehmann von der Polizei-direktion Offenburg, hatte die Themen gut vorbereitet und trug sowohlrechtlich wichtig Aspekte als auch praktische Lösungsmög-lichkeiten vor. Folgende Schwerpunkte wurden an den Info-Abend angeboten:

1. Schleppen - Abschleppen — Wird ein Fahrzeug, aus welchem Grunde auch immer, be-triebsunfähig, kann dies im Sinne des Nothilfegedankens zur nächsten Werkstatt oder aus dem Gefahrenbereich herausgeschleppt werden, ohne dass hieran besonders hohe Vor-aussetzungen geknüpft werden. Eine Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ist aufgrund der Vorschriften nicht möglich. Bei solchen Fahrten handelt es sich um ein geneh-migungspflichtiges Schleppe, an welches ungleich höhere Voraussetzungen geknüpft werden. Diese Rechtfolgen und außerdem einige wichtige Grundregeln, wurden der Zuhö- rerschaft nähergebracht.

2. Sozialvorschriften im Straßenverkehr — Gewerblich genutzt Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 2,8 to unterliegen hinsichtlich einzuhaltender Lenk- und Ruhezeiten beson-derer Vorschriften. Es sind täglich und wöchentliche Höchstlenkzeiten, Pausen und Ruhe-zeiten einzuhalten. Zielrichtung der vorgestelltenVorschriften ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Fahrer dieser Fahrzeuge. Ausnahmen bei den genannten Vorschriften sind dann möglich, wenn Montagefahrzeuge eingesetzt werden. Dieses sogenannte "Handwerkerprivileg" wurde den interessierten Zuhörern erklärt, sodass die Handwerkerschaft für die Zukunft nunmehr rechtlich gut gewappnet ist.

3. Ladungssicherung — Die Unfallzahlen aus dem Jahre 2004 belegen einen hohen Anteil an Schwerfahrzeugen an Verkehrsunfällen. Zur Vermeidung von Fehlern bei der Sicherung von Ladung wurde dieses Thema näher beleuchtet. An tatsächlich festgestellten Verstößen wurde die Thematik bildreich erarbeitet. Als nächster Schritt wurde die rechtliche Seite und die mit dem Thema verwandten Pflichten erläutert.

Fazit: Nur wer die Rechtlichen Grundlagen kennt, kann zur Vermeidung von Unfällen bei-tragen und seine und die Gesund dritte schützen. Der Besuch dieser Veranstaltung lohnte sich für alle Teilnehmer.

Fotos
Klaus Stöhr


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